Seit Juni 2026 gibt es bei uns das Projekt: „MOBY - Mobile Kinder- und Jugendarbeit Klötze“
Die mobile Kinder- und Jugendarbeit Klötze richtet sich an Kinder und Jugendliche in den Ortschaften der Einheitsgemeinde Stadt Klötze im Alter von 7 bis 18 Jahren, die aufgrund der örtlichen Bedingungen und mangels Jugendeinrichtungen nicht an bestehenden Angeboten teilhaben können. Sie bietet Kindern und Jugendlichen eine Vielfalt an Angeboten, die eine hohe Flexibilität aufweisen und sich stets an den Bedarfen der jungen Menschen orientieren.
Die bedarfsabhängigen, niederschwelligen Angebotsformen und -schwerpunkte bestehen aus unterschiedlichen Grundbausteinen. Wir bieten einen mobilen, geschützten Raum, um auf die Bedürfnisse der Zielgruppe eingehen zu können. Daraus erschließen sich gruppenpädagogische Angebote, Veranstaltungen, Projekte sowie Angebote zur Mitgestaltung der Programme. Im Rahmen der Einzelfallhilfe bieten wir zielgruppenorientierte Informationen und Informationsmaterial, um die Beratung von Einzelnen und Gruppen zu optimieren.
Durch die Vernetzung mit allen, für Kinder und Jugendlichen relevanten Einrichtungen im Umkreis, können die Bedarfe und Probleme der jungen Menschen zeitnah erkannt und ihre Interessen in den jeweiligen Ortschaften besser vertreten werden.
Funktionen der Mobilen Kinder- und Jugendarbeit
- Bedürfnis- und Interessenorientierte nicht kommerzielle und niederschwellige Freizeitangebote mit Kommunikation, Spaß, Musik, Action und Kreativem
- Begleitung der Kinder und Jugendlichen beim Aufwachsen zur Förderung der Eigen- und Selbsthilfepotenziale
- Aufbau von Freundschaften und Beziehungen zu Gleichaltrigen
- Verlässliche Begleitung durch eine erwachsene Vertrauensperson
- Aufgreifen und Bearbeiten von Problemlagen
- Initiieren, Ermöglichen und Fördern von Integrationsprozessen
- Anlauf- und Vermittlungsstelle für Interessen, Wünsche und Fragen junger Menschen im Sozialraum
Zentrale Ziele der Mobilen Kinder- und Jugendarbeit
Junge Menschen auf Ihrem Weg vom Kind zum Erwachsenen zu unterstützen, ihnen bei der Bildung ihrer Identität beiseite zu stehen, ihre Interessen parteilich zu vertreten und dabei Freiräume zum Ausprobieren schaffen.
Gesetzliche Grundlage
Die Grundlage für die offene, mobile Kinder- und Jugendarbeit ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch VIII, insbesondere den §1 (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe), §11 (Jugendarbeit) und §13 (Jugendsozialarbeit)
Download: Mitfahrerlaubnis_Einverständniserklärung

Gefördert durch das "Sondervermögen Infrastruktur" vom Land Sachsen- Anhalt

